Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 |
Geltungsbereich |
a) |
Nachstehende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, wenn nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Vertragspartner erkennt diese beim Vertragsabschluß an. |
b) |
Mündliche Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. |
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§ 2 |
Angebote |
a) |
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. |
b) |
Angebote und Kostenvoranschläge sind kostenfrei. Für mehrfach zu detaillierende Kalkulationen behalten wir uns vor, den Aufwand zu berechnen. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. |
c) |
Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Kalendertagen, soweit nicht anders vermerkt. |
d) |
Für offensichtliche Kalkulations-, Rechen- oder Schreibfehler haftet SYNEAN nicht. |
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§ 3 |
Preise |
a) |
Die Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen Umsatzsteuer. |
b) |
Im Falle von Lieferungen werden zusätzlich Liefer-, Verpackungs- und sonstigen Nebenkosten berechnet. Ein ökonomisch orientiertes Vorgehen wird garantiert. |
c) |
Für Dienstleistungen gilt die zur Zeit des Vertragsabschlusses gültige Preisliste. |
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§ 4 |
Reisekosten |
a) |
Reisekosten werden zuzüglich den Angebotspreisen berechnet, sofern nicht eine pauschalierter Auftrag vereinbart wird. |
b) |
Für Bahn- (1. Klasse), Flugreisen (Eco-Tarif), ÖPVN, Mietfahrzeuge, sonstige Nebenkosten sowie Übernachtungkosten erfolgt eine aufwandsbezogene Abrechnung. |
c) |
Für die Nutzung von Firmenfahrzeugen sowie Tagespauschalen der Reisenden gelten die steuerrechtlich anerkannten Richtlinien. |
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§ 5 |
Auftrag |
a) |
Erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung unsererseits erhält das Angebot einen verbindlichen Vertragscharakter. |
b) |
Erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung unsererseits erhält das Angebot einen verbindlichen Vertragscharakter. |
c) |
Schadenersatzansprüche können gegenüber nicht geltend gemacht werden, wenn nicht anders vereinbart. Dies gilt nicht, wenn Vorsatz glaubhaft gemacht werden kann. |
d) |
Für die Folgen von Terminverzug haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Auftraggeber ein grobes Verschulden des Auftragnehmers nachweisen kann. |
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§ 6 |
Lieferung |
a) |
Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers. |
b) |
Das Zurücknehmen der Ware kann nur in Originalverpackung erfolgen. Für Defekte oder unzumutbare Abnutzungserscheinungen haftet der Auftraggeber. |
c) |
Lagerkosten und sonstige Lasten, die durch fehlende Empfangsbereitschaft oder Annahmeverweigerung entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen. |
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§ 7 |
Rechnung, Zahlungsfristen |
a) |
Soweit nicht anders angegeben, gilt ein Zahlungsziel von 21 Kalendertagen, beginnend vom Rechnungsdatum. |
b) |
Sollten Mängel – ausgenommen grobe – oder Nacharbeiten fällig werden, so hat dieser Umstand grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Das Einbehalten eines angemessenen Sicherheitsbetrages kann vereinbart werden. |
c) |
Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, gerät der Vertrag in die erste Mahnstufe. |
d) |
Für alle weiteren Mahnstufen wird eine Mahngebühr in Höhe von € 10,00 je Stufe berechnet. Weiterhin wird ein Verzugszins in Höhe von 2% über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, beginnend vom Fälligkeitsdatum der Rechnung, berechnet. |
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§ 8 |
Gerichtsstand |
a) |
Gerichtsstand ist – sofern nicht anders vereinbart – der Ort, an dem der Auftragnehmer seinen Hauptsitz unterhält. |
b) |
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. |