Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1

Geltungsbereich

a)

Nachstehende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, wenn nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Vertragspartner erkennt diese beim Vertragsabschluß an.

b)

Mündliche Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

 

 

§ 2

Angebote

a)

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

b)

Angebote und Kostenvoranschläge sind kostenfrei. Für mehrfach zu detaillierende Kalkulationen behalten wir uns vor, den Aufwand zu berechnen. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste.

c)

Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Kalendertagen, soweit nicht anders vermerkt.

d)

Für offensichtliche Kalkulations-, Rechen- oder Schreibfehler haftet SYNEAN nicht.

 

 

§ 3

Preise

a)

Die Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen Umsatzsteuer.

b)

Im Falle von Lieferungen werden zusätzlich Liefer-, Verpackungs- und sonstigen Nebenkosten berechnet. Ein ökonomisch orientiertes Vorgehen wird garantiert.

c)

Für Dienstleistungen gilt die zur Zeit des Vertragsabschlusses gültige Preisliste.

 

 

§ 4

Reisekosten

a)

Reisekosten werden zuzüglich den Angebotspreisen berechnet, sofern nicht eine pauschalierter Auftrag vereinbart wird.

b)

Für Bahn- (1. Klasse), Flugreisen (Eco-Tarif), ÖPVN, Mietfahrzeuge, sonstige Nebenkosten sowie Übernachtungkosten erfolgt eine aufwandsbezogene Abrechnung.

c)

Für die Nutzung von Firmenfahrzeugen sowie Tagespauschalen der Reisenden gelten die steuerrechtlich anerkannten Richtlinien.

 

 

§ 5

Auftrag

a)

Erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung unsererseits erhält das Angebot einen verbindlichen Vertragscharakter.

b)

Erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung unsererseits erhält das Angebot einen verbindlichen Vertragscharakter.

c)

Schadenersatzansprüche können gegenüber nicht geltend gemacht werden, wenn nicht anders vereinbart. Dies gilt nicht, wenn Vorsatz glaubhaft gemacht werden kann.

d)

Für die Folgen von Terminverzug haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Auftraggeber ein grobes Verschulden des Auftragnehmers nachweisen kann.

 

 

§ 6

Lieferung

a)

Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.

b)

Das Zurücknehmen der Ware kann nur in Originalverpackung erfolgen. Für Defekte oder unzumutbare Abnutzungserscheinungen haftet der Auftraggeber.

c)

Lagerkosten und sonstige Lasten, die durch fehlende Empfangsbereitschaft oder Annahmeverweigerung entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen.

 

 

§ 7

Rechnung, Zahlungsfristen

a)

Soweit nicht anders angegeben, gilt ein Zahlungsziel von 21 Kalendertagen, beginnend vom Rechnungsdatum.

b)

Sollten Mängel – ausgenommen grobe – oder Nacharbeiten fällig werden, so hat dieser Umstand grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Das Einbehalten eines angemessenen Sicherheitsbetrages kann vereinbart werden.

c)

Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, gerät der Vertrag in die erste Mahnstufe.

d)

Für alle weiteren Mahnstufen wird eine Mahngebühr in Höhe von € 10,00 je Stufe berechnet. Weiterhin wird ein Verzugszins in Höhe von 2% über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, beginnend vom Fälligkeitsdatum der Rechnung, berechnet.

 

 

§ 8

Gerichtsstand

a)

Gerichtsstand ist – sofern nicht anders vereinbart – der Ort, an dem der Auftragnehmer seinen Hauptsitz unterhält.

b)

Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.